"Employer Branding" ist eine strategische Marketingmethode, um ein Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren, Talente zu gewinnen und Mitarbeiter langfristig zu binden. Es geht um die Positionierung der Organisation als attraktiver Arbeitgeber, der sich von anderen Anbietern auf dem Arbeitsmarkt positiv abhebt. Der Beitrag untersucht Sachverhalte, bei denen der (potenzielle) Arbeitgeber durch objektiv unzutreffende Darstellung seines Unternehmens bzw eines konkreten Arbeitsplatzes beim Bewerber um eine Stelle eine Erwartungshaltung erweckt, die diesen dazu bringt, sich für das Unternehmen bzw einen konkreten Arbeitsplatz zu bewerben, sodass in Folge ein Arbeitsverhältnis zustande kommt. Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen solcher Szenarien sind unterschiedlich. Die Voraussetzungen für einen begründeten Rücktritt vom Vertrag durch den Arbeitnehmer werden nach Ansicht des Autors nur ausnahmsweise vorliegen, da die enttäuschte Erwartungshaltung einen Punkt betreffen müsste, der für das Zustandekommen des Arbeitsvertrages essenziell war, wie etwa die Entgelthöhe. Nebenbedingungen, wie etwa die dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehenden Büroräumlichkeiten oder die Dauer der Einschulungszeit, werden diese Voraussetzungen von vornherein nicht erfüllen. Das Entstehen einer irrigen Erwartungshaltung wird in den seltensten Fällen auf den (potenziellen) Arbeitgeber rückführbar, sondern dem Arbeitnehmer zuzurechnen sein. Auch die Voraussetzungen für eine Irrtumsanfechtung werden nur selten erfüllt sein, da - abgesehen vom Vorliegen eines Geschäftsirrtums - die irrtümliche Vorstellung des Arbeitnehmers kaum jemals zuzurechnen sein wird.

