Der Beitrag untersucht ausgewählte Praxisfragen rund um Arztbesuche und Pflegefreistellung. Bei Arztbesuchen gilt, dass diese grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit zu absolvieren sind. Dieser Grundsatz wird allerdings oftmals nicht eingehalten und erfolgen Arztbesuche ohne zwingenden Grund während der Arbeitszeit. Dabei wird regelmäßig übersehen, dass für die Inanspruchnahme dieses Dienstverhinderungsgrundes strenge Voraussetzungen bestehen. Nicht jeder Arztbesuch führt notwendigerweise zum Vorliegen eines berechtigten Dienstverhinderungsgrundes und löst daher einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus. In ihrem Resümee weisen die Autoren darauf hin, dass die übermäßige Inanspruchnahme von Fehlzeiten von Arbeitnehmern, wie dies in der Praxis insbesondere iZm Arztbesuchen oder Pflegefreistellungen der Fall ist, aus Sicht des Arbeitgebers durch ein optimiertes Fehlzeitenmanagement nachhaltig reduziert werden kann. Maßgeblicher Schlüssel zum Erfolg sei dabei vor allem die umfassende Schulung von Führungskräften bezüglich der arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der jeweiligen Fehlzeiten. Die Ausarbeitung konkreter Handlungsanweisungen für Ansuchen von Arbeitnehmern sei darüber hinaus zielführend. Sowohl bezüglich der Arztbesuche als auch der Pflegefreistellung empfehle es sich daher aus Arbeitgeber-Sicht, einen klaren und transparenten Melde- und Prüfprozess zu implementieren, der den Ablauf der Inanspruchnahme von Pflegefreistellungen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Führungskräfte konkret vorgibt. Eine dokumentierte und standardisierte Vorgehensweise sei sehr wichtig.

