Die Beschäftigung von Dienstnehmern mit Behinderung wirft in der Praxis immer wieder arbeitsrechtliche Fragen auf. Insbesondere bei begünstigten Behinderten, also bei Personen, bei denen bescheidmäßig ein Grad der Behinderung von zumindest 50 % festgestellt wurde, bestehen zahlreiche besondere arbeitsrechtliche Verpflichtungen. Besonders herausfordernd ist in der Praxis die Situation für den Dienstgeber dann, wenn ihm unbekannt ist, dass ein Dienstnehmer begünstigter Behinderter ist. Der Beitrag geht auf 7 häufig in der Praxis auftretende Fragen ein, insbesondere, ob der Arbeitgeber nach einem Behindertenstatus fragen darf und wie der besondere Kündigungsschutz ausgestaltet ist.

