vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein allgemeiner Kündigungsschutz für leitende Angestellte

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 7005/7/2026 Heft 7005 v. 1.7.2026

ArbVG: § 36 Abs 2 Z 3, § 105

OLG Linz 5. 2. 2026, 12 Ra 4/26h

Die beklagte Arbeitgeberin ist als eine von sechs Schwestergesellschaften Teil in einem Konzern und Mutter von 19 Tochtergesellschaften in verschiedenen Ländern. Der Kläger war als Bereichsleiter für Finanzen beschäftigt. In dieser Funktion hatte er die Finanzstrategie und -planung - im Grunde also alle finanziellen Entscheidungen im Konzern - zu verantworten. Neben dem (gemeinsam mit einer Mitarbeiterin betreuten) Einkauf gehörten die Finanzbuchhaltung, das Controlling, die Rechtsabteilung und die Compliance einschließlich der disziplinarischen und fachlichen Verantwortung für 29 ihm zugeordnete Mitarbeiter zu seinem Aufgabenbereich. Fachlich verantwortlich war er für weitere etwa 35 Mitarbeiter an den anderen Standorten. Neueinstellungen auf neu geschaffene Positionen - für die in der Struktur eine neue Kostenstelle zu schaffen war - bedurften der Zustimmung des Geschäftsführers, bestehende Positionen konnte der Kläger hingegen eigenverantwortlich nachbesetzen. Der Kläger unterfertigte zumindest drei Arbeitsverträge als Arbeitgeber. Ebenso eigenverantwortlich konnte er über das Gehalt - einschließlich der Gewährung überkollektivvertraglicher Entlohnungen sowie von Gehaltserhöhungen und Vorrückungen - neuer und bestehender Mitarbeiter sowie bei disziplinären Problemen entscheiden, Urlaube genehmigen und Arbeitsverhältnisse beenden. Er führte Mitarbeitergespräche, in denen von ihm auch - als Basis für die Bemessung von Boni - festgelegt wurde, wie und zu welchem Prozentsatz definierte Ziele erreicht wurden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte