Mit BGBl I 2025/98, ARD 6982/14/2026, wurde die bisherige Systematik der Vergütung der NoVA bei Kfz-Exporten ins Ausland angepasst, um den aufgrund einer Weiterentwicklung der Rechtsprechungslinie des EuGH geänderten unionsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Das BMF hat nun seine Rechtsansicht zu ausgewählten Fragestellungen im Zusammenhang mit den Änderungen bei der Vergütung der NoVA bei Verbringung ins Ausland (§ 12a NoVAG) und zur neuen Verminderung der NoVA bei vorübergehender Verwendung im Inland ab 1. 7. 2026 (§ 12b NoVAG) auf seiner Webseite veröffentlicht, abrufbar unter www.bmf.gv.at | Rechtsnews | Steuern - Rechtsnews | Aktuelle Informationen und Erlässe | Fachinformation - Immobilien- und Kraftfahrzeugbesteuerung, Gebühren und Bewertung (Direktlink: https://tinyurl.com/BMF-FAQ-NoVA-Verguetung ).

