In Österreich gelegene Geschäftseinheiten von Unternehmensgruppen mit konsolidiertem Gesamtumsatz von mindestens 750 Mio € müssen gemäß § 69 MinBestG jährlich einen Mindeststeuerbericht einreichen. Informationen aus einem von der inländischen obersten Muttergesellschaft oder einer inländischen als berichtspflichtig benannten Einheit zentral in Österreich eingereichten Mindeststeuerbericht werden im Wege des automatischen Informationsaustausches den ausländischen zuständigen Behörden jener Steuerhoheitsgebiete übermittelt, mit denen eine aktive Austauschbeziehung besteht. Die aktuelle BMF-Info vom 8. 6. 2026, 2026-0.475.107, gibt einen Überblick über die betreffenden Austauschstaaten und -jurisdiktionen zum Stand 1. 6. 2026.

