Im Kalenderjahr 2026 kommt es in der Schweiz erstmalig zur Auszahlung einer 13. Altersrente im Rahmen der Alters- und Hinterlassenenversicherung, die als Zuschlag zur jährlichen Altersrente jeweils im Dezember ausbezahlt werden soll. Das BMF geht davon aus, dass die 13. AHV-Rente grundsätzlich die Voraussetzungen für eine begünstigte Besteuerung im Rahmen des Jahressechstels gemäß § 67 EStG 1988 erfüllt. Renten, die 20 % der "minimalen Vollrente" nicht übersteigen, werden einmal jährlich ausbezahlt; jedoch kann die monatliche Auszahlung verlangt werden. Die begünstigte "Sechstelbesteuerung" setzt voraus, dass die zusätzliche Zahlung neben dem laufenden Arbeitslohn (bzw Pensionseinkommen) geleistet wird. Steuerpflichtige, die auf Basis des Art 44 Abs 2 AHVG bisher eine jährliche Zahlung ihrer Rente erhalten, müssen daher zur monatlichen Auszahlungsweise optieren, um nach österreichischem Steuerrecht in den Genuss der begünstigten "Sechstelbesteuerung" zu gelangen. Mehr dazu und zu den zu verwendenden Formularen siehe in der Info des BMF vom 8. 5. 2026, 2026-0.394.403. (Direktlink: https://tinyurl.com/BMF-Info-Rente-Schweiz )

