Österreich hat am 26. 5. 2025 ein SV-Abkommen mit der Mongolei abgeschlossen, welches ab 1. 6. 2026 anwendbar ist. Dieses sieht bei Entsendungen bis zu 60 Monaten eine Weiterversicherung im Entsendestaat vor. Es gilt jedoch nicht für Selbstständige, sondern nur für Dienstnehmer. Das Abkommen findet - wie viele andere Abkommen auch - keine Anwendung auf Krankenleistungen, sondern gilt im Leistungsbereich nur für die Pensionen (Zusammenrechnung von Versicherungszeiten). Bei Entsendungen empfiehlt es sich daher auch hier weiterhin, eine private Krankenversicherung abzuschließen, da die Krankheitskosten vom Arbeitgeber zu übernehmen sind. ( Quelle: Andreas Walch, https://entsendung.at/sv-abkommen-mongolei ; BGBl III 2026/66)

