Bei ungerechtfertigten bzw unwirksamen Kündigungen und Entlassungen sind in der arbeitsrechtlichen Praxis der besondere Bestandschutz und das damit verbundene Wahlrecht zwischen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses und Geltendmachung von Kündigungsentschädigung immanent. Im Rahmen dieses Beitrages zeigt die Autorin auf, welch wichtige Rolle der besondere Bestandschutz für Belegschaftsvertreter einnimmt. Insbesondere wird auf den Sonderschutz von Lehrlingen, welche Mitglieder eines Betriebsrats oder Jugendvertrauensrates sind, eingegangen. Abschließend macht Huber darauf aufmerksam, dass das gezielte Be- und Verhindern von Betriebsratsarbeit ("Union Busting") in der Praxis keine Seltenheit mehr ist.

