Seit Juli 2023 erhalten pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen einen jährlichen Pflegebonus, der in 12 Monatsraten ausgezahlt wird (aktuell € 134,30 pro Monat). Mit der nun in BGBl I 2026/32 kundgemachten Novelle des BPGG kommt es zu legistischen Klarstellungen in Bezug auf den Angehörigenbonus. So wird etwa explizit festgelegt werden, dass der Anspruch mit dem Monatsletzten jenes Monats endet, in dem die Voraussetzungen für den Bezug des Bonus weggefallen sind, also die pflegebedürftige Person etwa verstorben ist oder die Einkommensgrenze überschritten wurde. Zudem wird festgelegt, dass die Auszahlung des Bonus bei verspäteter Antragstellung höchstens ein Jahr rückwirkend möglich ist. Um die Qualität häuslicher Pflege sicherzustellen, werden außerdem die Bestimmungen für Hausbesuche adaptiert.

