Zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping und illegaler Beschäftigung in der Bauwirtschaft wurde 2021 für die Bauwirtschaft ein Identitäts-Managementsystem (Bau-ID System) zur Erfassung von aktuellen, relevanten Daten von auf Baustellen beschäftigten Personen eingeführt, das nun mit dem Ziel einer "papierlosen Baustelle" verbessert und nicht wie bisher von der Bau-ID GmbH, sondern von der BUAK selbst betrieben werden soll. Die BUAK soll nunmehr ua verpflichtet werden, allen Arbeitnehmern, die dem BUAG unterliegen, kostenlos eine Bau-ID Karte auszustellen. Die Restrukturierung des Bau-ID Systems hat auch Auswirkungen auf die Lohnkontrolle bei Entsendungen und Überlassungen und bedingt auch Änderungen im LSD-BG. Weiters sieht das Gesetzesvorhaben ua noch Anpassungen im BUAG bei der Berechnung der Abfertigung Alt vor, einerseits im Fall einer Teilpension, andererseits iZm der Berücksichtigung der anteiligen Weihnachtsremuneration bei der Berechnung der Abfertigung. Im AVRAG soll die Berechnungsgrundlage der Beiträge für den Sozial- und Weiterbildungsfonds im Bewachungsgewerbe und in der Gebäudereinigung angepasst und sollen Sonderzahlungen inkludiert werden. Im BSchEG soll ua die derzeit bestehende Unterteilung des Anspruchs auf Schlechtwetterentschädigung in eine Winter- und eine Sommerperiode entfallen. Diese und noch weitere Änderungen sollen großteils mit 1. 7. 2026 in Kraft treten. (Ministerialentwurf 13. 5. 2026, 106/ME 28. GP ➜ die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten)

