ASVG: § 175 Abs 2 Z 1
Kehrt ein Arbeitnehmer, nachdem er bereits seinen Heimweg von der Arbeitsstätte angetreten hat, zu dieser zurück, um seinen dort vergessenen Schlüssel (zu seiner Personalunterkunft) zu holen, und verunfallt er, nachdem er ein zweites Mal den Heimweg angetreten hat, auf einem Teil der bereits einmal zurückgelegten Wegstrecke, so war der

