Die ÖGK weist in ihrem Newsletter Nr 4/April 2026 darauf hin, dass es immer wieder vorkommt, dass Dienstnehmer, die schon länger nicht mehr im Betrieb sind, arbeitsrechtlich nicht abgemeldet wurden. Betroffen sind vor allem Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die nach einer Karenz nach dem MSchG bzw VKG oder einem Präsenz- bzw Zivildienst nicht mehr in das Unternehmen zurückkehren. Die ÖGK ersucht daher Dienstgeber, regelmäßig ihren Beschäftigtenstand im Dienstgeber-Dashboard (DG-Dashboard) abzufragen. Dadurch kann der aktuelle Stand im jeweiligen Betrieb überprüft und eine eventuell fehlende Abmeldung mit dem arbeitsrechtlichen Ende des Beschäftigungsverhältnisses übermittelt werden. (Direktlink: https://tinyurl.com/OEGK-Newsletter-2026-04 )

