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Ausländerbeschäftigung - Was Arbeitgeber bei Fachkräften aus Drittstaaten beachten müssen

Thema - ArbeitsrechtRAA Mag. Wolfgang Wagner/RA MMag. Manuel MayrARD 6996/4/2026 Heft 6996 v. 29.4.2026

Der anhaltende Fachkräftemangel stellt Österreich vor gravierende Herausforderungen und dürfte sich demografisch weiter verschärfen. Dem Rechnungshof zufolge wird die Verfügbarkeit von Arbeitskräften aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren weiter abnehmen.11Bestandsaufnahme Fachkräftemangel - Bericht des Rechnungshofs, Reihe BUND 2024/12, Seite 37. In diesem Kontext hat die Beschäftigung von qualifizierten Drittstaatsangehörigen22Im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) sind Drittstaatsangehörige Personen, die weder österreichische Staatsbürger noch Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz sind und daher nicht der Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen. für Unternehmen besondere Bedeutung gewonnen. Deshalb gelten insbesondere die Rot-Weiß-Rot - Karte oder die Blaue Karte EU als geeignete Mittel, um dringend benötigte Fachkräfte gezielt einzusetzen. Die jeweiligen Bewilligungsverfahren gestalten sich jedoch aufwändig und komplex. Sie stellen Arbeitgeber damit vor gehörige Herausforderungen. Nur wer die gesetzlichen Rahmenbedingungen genau kennt, kann Ausländer rechtssicher beschäftigen. Der Beitrag vermittelt einen Überblick über die maßgeblichen rechtlichen Grundlagen - insbesondere das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) - und stellt die wichtigsten Arten von Bewilligungen vor. Anhand typischer Praxisbeispiele werden mögliche Fallstricke aufgezeigt und der Ablauf in der Praxis Schritt für Schritt erläutert.

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