Ein automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten erfolgt
mit sämtlichen Mitgliedstaaten der EU,mit Staaten und Territorien gemäß der Verordnung des BMF BGBl II 2026/64 sowieEin automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten erfolgt
mit sämtlichen Mitgliedstaaten der EU,mit Staaten und Territorien gemäß der Verordnung des BMF BGBl II 2026/64 sowie