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Strittige Rückforderung des Entgelts für Schein-Geschäftsführer

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6995/5/2026 Heft 6995 v. 23.4.2026

ABGB: § 1174 Abs 1

AZG: § 20a

Da die Belohnung (Entgelt) für eine unerlaubte "Tätigkeit" wie die Vortäuschung einer ordnungsgemäßen gewerberechtlichen Geschäftsführung iSd § 39 GewO 1994 gegenüber der Gewerbebehörde eine Entlohnung eines gesetzwidrigen Verhaltens bezweckt, ist ein Rückforderungsanspruch nach § 1174 Abs 1 ABGB ausgeschlossen.

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