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Kollau, Vollmacht im Arbeitsverhältnis, ASoK 2026, 70

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6994/16/2026 Heft 6994 v. 16.4.2026

Oftmals müssen Arbeitnehmer für ihren Arbeitgeber Rechtsgeschäfte abschließen oder Rechtshandlungen in dessen Namen vornehmen. Dafür werden den Arbeitnehmern Aufträge bzw Ermächtigungen erteilt und Vollmachten eingeräumt. Der Beitrag behandelt Problemfelder des Stellvertretungsrechts im betrieblichen Alltag bezogen auf deren arbeitsrechtliche Besonderheiten. Typischerweise erfolgt eine Bevollmächtigung schriftlich, mündlich oder konkludent durch eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Kollau weist insbesondere darauf hin, dass Arbeitgeber beachten müssen, dass eine konkludente Bevollmächtigung bereits durch die Organisation der Arbeitsabläufe erfolgen kann, weshalb eine explizite Klarstellung zum Umfang der eingeräumten Vollmacht dringend anzuraten ist. In Bezug auf die Anscheinsvollmacht führt der Autor näher aus, dass insbesondere bei innerbetrieblichen Vertretungsverhältnissen in der Literatur oft eine zu weitgehende Zurechnung des Rechtsscheins an den Arbeitgeber vertreten wird. Die Judikatur zeige jedoch, dass die Voraussetzungen hierfür streng zu prüfen sind und eine Zurechnung im Zweifel zu verneinen ist. Komme es zu vollmachtlosem Handeln oder einem Vollmachtsmissbrauch durch Arbeitnehmer, so könne der Arbeitgeber hierfür auf ein breites Sanktionsportfolio greifen, das vom Entzug bzw der Einschränkung der Vollmacht über die Zuweisung eines anderen vom Arbeitsvertrag gedeckten Tätigkeitsbereichs bis hin zu Schadenersatzansprüchen - wobei der Arbeitgeber Ersatzansprüche sowohl beim Vollmachtsmissbrauch als auch beim Handeln ohne (ausreichende) Vollmacht geltend machen kann - oder Entlassungen reicht.

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