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Keine Gleichartigkeit von tschechischem Elterngeld und österreichischem Kinderbetreuungsgeld

RechtsprechungSozialrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6993/15/2026 Heft 6993 v. 8.4.2026

KBGG: § 6 Abs 3

OGH 18. 11. 2025, 10 ObS 104/25d

Nach § 6 Abs 3 KBGG ruht der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, sofern Anspruch auf ausländische Familienleistungen besteht, in der Höhe der ausländischen Leistungen. Zwar sieht § 6 Abs 3 KBGG idF BGBl I 2016/53 in Abänderung der Vorgängerbestimmung nun eine Anrechnung sämtlicher (und nicht nur gleichartiger) Leistungen vor, dennoch gilt nach der Rechtsprechung des OGH auch für Geburten ab dem 1. 3. 2017 für die Beurteilung der Anrechenbarkeit einer ausländischen Familienleistung auf das Kinderbetreuungsgeld das Erfordernis des Vorliegens von Leistungen gleicher Art (Art 10 VO [EG] 883/2004, vgl OGH 19. 11. 2019, 10 ObS 141/19m, ARD 6688/13/2020).

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