Schwangere Arbeitnehmerinnen und Eltern in Elternkarenz bzw in Elternteilzeit genießen einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Ihr Dienstverhältnis kann nur bei Vorliegen bestimmter, im Gesetz aufgezählter Gründe mit Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts einseitig gekündigt werden. Eine einvernehmliche Auflösung ist - unter gewissen Voraussetzungen - auch während des besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutzes möglich.

