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Der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz von Eltern - ein Praxisüberblick

Thema - ArbeitsrechtRA Mag.a Franziska EggerARD 6993/4/2026 Heft 6993 v. 8.4.2026

Schwangere Arbeitnehmerinnen und Eltern in Elternkarenz bzw in Elternteilzeit genießen einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Ihr Dienstverhältnis kann nur bei Vorliegen bestimmter, im Gesetz aufgezählter Gründe mit Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts einseitig gekündigt werden. Eine einvernehmliche Auflösung ist - unter gewissen Voraussetzungen - auch während des besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutzes möglich.

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