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Vor-Ort-Anmeldung und vereinbarte Arbeitszeit

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6993/2/2026 Heft 6993 v. 8.4.2026

Seit 1. 1. 2026 ist bei der Anmeldung zur Sozialversicherung das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit anzugeben. Anmeldungen, die diese Angaben nicht enthalten, werden von ELDA abgewiesen und gelten als nicht erstattet. Wenn eine Vor-Ort-Anmeldung per Telefon oder Fax durchgeführt wird, ist die Angabe der vereinbarten Arbeitszeit (in Industriezeit) ebenfalls zwingend erforderlich. Hierfür ist ausschließlich die neue Vorlage zu verwenden, in der das Feld "vereinbarte Arbeitszeit" ergänzt wurde. Die bisherigen Fax-Formulare ohne Angabe der Arbeitszeit dürfen nicht mehr entgegengenommen werden. Das neue Formular findet man auf der Webseite der Gesundheitskasse (Direktlink: https://tinyurl.com/Vor-Ort-Anmeldung-Fax-Vorlage ). (ELDA-Newsletter vom 23. 3. 2026)

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