Seit 1. 12. 2025 können Drittstaatsangehörige, die in einem Nachbarstaat wohnen und regelmäßig zur unselbstständigen Beschäftigung nach Österreich pendeln, einen eigenen Aufenthaltstitel beantragen. Für österreichische Dienstgeber in Grenzregionen bieten sich dadurch neue Dienstnehmer-Beschäftigungsmöglichkeiten, die neue Aufenthaltsbewilligung bringt aber auch spezifische Anforderungen mit sich. Feistritzer bereitet die Thematik praxisnah auf und weist insbesondere darauf hin, dass die Anforderungen an die Dokumentation und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hoch sind und eine sorgfältige Vorbereitung und enge Abstimmung mit den Behörden für Dienstgeber unerlässlich sind.

