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BFG: Kein Herausrechnen steuerfreier Überstundenzuschläge aus All-in-Gehalt

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Sabine SadloARD 6992/13/2026 Heft 6992 v. 1.4.2026

EStG 1988: § 68 Abs 2

BFG 19. 1. 2026, RV/7100925/2020

Im Veranlagungs- bzw Beschwerdeverfahren eines Angestellten im Gewerbe ist die beantragte Berücksichtigung von steuerfreien Überstundenzuschlägen in einem All-in-Vertrag ohne Vereinbarung über die Anzahl der in der Gesamtstundenzahl enthaltenen und zu leistenden Überstunden strittig. Im Einkommensteuerbescheid 2012 wurde vom Finanzamt ausführlich begründet, an welchen formalen und materiell-rechtlichen Voraussetzungen ein Herausrechnen der steuerfreien Überstundenzuschläge hier scheiterte: Die stark schwankenden Überstunden (über das Jahr 2012 hat der Beschwerdeführer 178 Überstunden geleistet, davon beispielhaft im November und Dezember 1 bzw 2 Überstunden, wogegen im Juni und Oktober 25 bzw 46 Überstunden) würden bei einer Herausschälung zu einem sehr schwankenden, variablen Grundlohnteiler führen. Die Arbeitszeiten wären laut den Ausführungen des Beschwerdeführers nach Projekten erfasst worden, wobei die Aufteilung und Verteilung durch den Dienstgeber erfolgt wären. Durch diese flexible Gestaltung der Arbeitszeit wä-

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