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Berufsschutz älterer Arbeitnehmer: Verlängerung der Rahmenfrist um Zeiten des Bezugs von Krankengeld

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6991/14/2026 Heft 6991 v. 25.3.2026

ASVG: § 255 Abs 4 Z 2

OGH 11. 2. 2026, 10 ObS 143/25i

Gemäß § 255 Abs 4 ASVG gilt als invalid auch der (die) Versicherte, der (die) das 60. Lebensjahr vollendet hat, wenn er (sie) infolge von Krankheit oder anderen Gebrechen oder Schwäche seiner (ihrer) körperlichen oder geistigen Kräfte außer Stande

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