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Kein Anspruch gegenüber dem Betriebsratsfonds aus einer betrieblichen Übung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6989/9/2026 Heft 6989 v. 11.3.2026

ArbVG: § 73, § 74

OLG Linz 13. 10. 2025, 11 Ra 34/25m

Bei der C* GmbH ist ein Betriebsratsfonds eingerichtet, aus dem den Mitarbeitern verschiedene Unterstützungsleistungen gewährt werden, darunter den Eltern schulpflichtiger Kinder zum Schulbeginn ein Schulstartgeld iHv € 25,- pro Kind. Im Leistungskatalog ist festgehalten, dass der Antrag für das Schulstartgeld bis 31. 10. des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen ist, als Beleg gelten Geburtsurkunde oder Familienkarte.

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