ArbVG: § 73, § 74
OLG Linz 13. 10. 2025, 11 Ra 34/25m
Bei der C* GmbH ist ein Betriebsratsfonds eingerichtet, aus dem den Mitarbeitern verschiedene Unterstützungsleistungen gewährt werden, darunter den Eltern schulpflichtiger Kinder zum Schulbeginn ein Schulstartgeld iHv € 25,- pro Kind. Im Leistungskatalog ist festgehalten, dass der Antrag für das Schulstartgeld bis 31. 10. des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen ist, als Beleg gelten Geburtsurkunde oder Familienkarte.

