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Rückforderung von überhöhten Entgeltzahlungen an freigestelltes BR-Mitglied - 3-jährige Verjährungsfrist

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6989/8/2026 Heft 6989 v. 11.3.2026

ArbVG: § 115, § 117

ABGB: § 877

Hat ein freigestelltes Betriebsratsmitglied entgegen dem betriebsverfassungsrechtlichen Privilegierungsverbot nach § 115 ArbVG überhöhte Entgelte bezogen, hat es die Differenz zu den Gehältern, die ihm unter Zugrundelegung eines fiktiven Karriereverlaufs zugestanden wären, zurückzuzahlen. Dieser Rückforderungsanspruch des Arbeitgebers unterliegt der 3-jährigen Verjährungsfrist.

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