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Zulässige Versetzung eines Betriebsratsmitglieds ohne Auswirkung auf seine Betriebsratstätigkeit

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6989/7/2026 Heft 6989 v. 11.3.2026

ArbVG: § 115 Abs 3

OLG Wien 29. 9. 2025, 8 Ra 58/25w

Gemäß § 115 Abs 3 ArbVG dürfen die Mitglieder des Betriebsrates in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht beschränkt und wegen dieser, insbesondere hinsichtlich des Entgelts, der Aufstiegsmöglichkeiten und betrieblicher Schulungs- und Umschulungsmaßnahmen, nicht benachteiligt werden. Das Beschränkungs- und Benachteiligungsverbot gilt auch hinsichtlich der Versetzung eines Betriebsratsmitgliedes.

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