Mit Wirksamkeit ab 1. 7. 2025 wurde der Anwendungsbereich der Normverbrauchsabgabe (NoVA) auf Kraftfahrzeuge beschränkt, die der Personenbeförderung dienen; Kraftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Güterbeförderung bestimmt sind, wurden vom Anwendungsbereich ausgenommen (das betrifft vor allem klassische Kasten- und Pritschenwägen, wie sie zB von Gewerbebetrieben verwendet werden). Um zu gewährleisten, dass Kfz mit mehr als drei Sitzplätzen, bei denen die Beschaffenheit des Kfz zur Güterbeförderung überwiegt, nicht der NoVA unterliegen, wurden Ausnahmen vorgesehen. Dabei werden, differenziert nach der Aufbauart des Kfz, bestimmte Fahrzeugeigenschaften als Abgrenzungskriterien herangezogen. Auf seiner Homepage hat das BMF nun zu Zweifelsfragen iZm der Neuregelung Stellung genommen, abrufbar unter www.bmf.gv.at | Rechtsnews | Steuern - Rechtsnews | Aktuelle Informationen und Erlässe | Fachinformation - Immobilien- und Kraftfahrzeugbesteuerung, Gebühren und Bewertung (Direktlink: https://tinyurl.com/Anwendungsbereich-NoVAG ).

