Personen, die einen nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 4 in häuslicher Umgebung pflegen, haben bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Anspruch auf einen Angehörigenbonus nach § 21g oder § 21h BPGG. Der OGH hat nun den EuGH um Vorabentscheidung gebeten, ob es mit dem Unionsrecht vereinbar ist, dass der Anspruch einer in Österreich unselbstständig erwerbstätigen Person, die mit dem pflegebedürftigen Kind und dem in Deutschland erwerbstätigen Vater des Kindes in Deutschland wohnt, auf den Angehörigenbonus davon abhängig gemacht wird, dass die pflegebedürftige Person Anspruch auf Pflegegeld nach österreichischem Recht hat - was wiederum voraussetzt, dass sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat. (OGH 11. 2. 2026, 10 ObS 139/25a)

