Erwirbt der Dienstgeber Öffi-Tickets auf eigene Rechnung und stellt diese den Mitarbeitern zur Verfügung, sind diese Tickets steuer- und beitragsfrei. Ebenso ist die gänzliche oder teilweise Kostenübernahme durch den Dienstgeber für diese Tickets steuer- und beitragsfrei. Voraussetzung dafür ist, dass die Öffi-Tickets zumindest am Wohn- oder Arbeitsort und für einen längeren Zeitraum (Wochen-, Monats- oder Jahreskarten) gültig sind, Einzelfahrscheine und Tageskarten sind daher ausgenommen. Sind mit der Mitnahme eines Fahrrades in öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzliche Kosten verbunden (weil etwa ein separates Fahrradticket benötigt wird), die ebenfalls vom Dienstgeber übernommen werden, sind diese Zusatzkosten laut einer Auskunft der Österreichischen Gesundheitskasse steuer- und beitragspflichtig. ( Quelle: Magazin DGservice Nr 4/Dezember 2025)

