Mit 1. 1. 2026 trat die Neuregelung der geförderten Bildungskarenz bzw Bildungsteilzeit in Kraft (BGBl I 2025/76, ARD 6974/13/2025). Laut Information auf der Homepage des Arbeitsmarktservice sollen Anträge auf Gewährung der Weiterbildungsbeihilfe voraussichtlich ab 8. 6. 2026 gestellt werden können.

