Das BMF hat sich im Rahmen einer Anfragebeantwortung kürzlich mit dem Zeitpunkt des Erwerbs des wirtschaftlichen Eigentums bei Mitarbeiterbeteiligungen in Form von Substanzgenussrechten im Lichte von einschlägigen Vertragsklauseln (ua Vesting- und Leaver-Klauseln, Verfügungsbeschränkungen, Gewinnbezugsrechten) kritisch auseinandergesetzt (Link siehe in ARD 6952/3/2025). Ausgehend davon beleuchten die Autoren in ihrem Beitrag zum einen typische vertragliche Bestimmungen im Zusammenhang mit Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen und zum anderen die maßgeblichen Zeitpunkte und Tatbestände für die steuerliche Beurteilung von dieser besonderen Art von Mitarbeiterbeteiligungen.

