Übergeben Arbeitgeber Arbeitnehmern Betriebsmittel, wie etwa ein Mobiltelefon, einen Laptop oder ein Fahrzeug, stellt sich die Frage nach der sachenrechtlichen Einordnung. Der Arbeitgeber will idR nicht das Eigentum an den Betriebsmitteln übertragen, allerdings werden Arbeitnehmer regelmäßig (Rechts-)Besitz erlangen. In dem Beitrag wird untersucht, welche schuld- und sachenrechtlichen Rechtsfolgen mit der Besitzeinräumung verbunden sind. Fragen ergeben sich etwa hinsichtlich der Privatnutzung, bezüglich Aufwendungen auf ein Betriebsmittel oder in Bezug auf ein allfälliges Zurückbehaltungsrecht bei offenen Lohnforderungen, was vom Autor jedoch verneint wird.

