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BFG: Kein Werbungskostenabzug für Hörgerät eines Journalisten

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6984/14/2026 Heft 6984 v. 4.2.2026

EStG 1988: § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 lit a

BFG 24. 9. 2025, RV/7100854/2021

Der Beschwerdeführer ist von Beruf Journalist. In seiner Einkommensteuererklärung beantragte er den Abzug von Aufwendungen für ein Hörgerät als Werbungskosten. Das Finanzamt versagte die Anerkennung dieser Aufwendungen als Werbungskosten, anerkannte den Aufwand für das Hörgerät aber grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung, die allerdings den vom Steuerpflichtigen zu tragenden Selbstbehalt nicht überstieg.

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