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Unterhaltsabsetzbetrag - Durchschnittsbedarfssätze für 2026

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6984/3/2026 Heft 6984 v. 4.2.2026

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Durchschnittsbedarfssätze (Regelbedarfsätze) anzuwenden. Für 2026 wurden die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze mit Erlass des BMF vom 2. 1. 2026, 2025-1.070.626, wie folgt kundgemacht:

Altersgruppe 0-5 Jahre: € 360,-

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