Bei Personen mit freien Dienstverträgen kommt es vor, dass sie für ihre Dienstleistungen einen Arbeitsverdienst erhalten, der für einen längeren Zeitraum als einen Kalendermonat gebührt. Das gesamte Entgelt wird dabei erst nachträglich auf den Zeitraum bzw die Kalendermonate der Leistungserbringung aufgeteilt (zB bei einer Abrechnung nach Honorarnoten). In der Praxis kommt es in diesem Zusammenhang oftmals zu Unklarheiten, wie in diesen Fällen trotzdem fristgerecht eine monatliche Beitragsgrundlagenmeldung erstattet werden kann. Aus diesem Grund hat die Österreichische Gesundheitskasse diesem Thema einen Artikel in ihrem Dienstgebermagazin DGservice Nr 4/Dezember 2025 gewidmet (Direktlink: https://tinyurl.com/mBGM-freie-DN ).

