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Fachkräfteverordnung 2026 - BGBl

Neue VorschriftenArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6983/20/2026 Heft 6983 v. 28.1.2026

BGBl II 2025/316, ausgegeben am 23. 12. 2025

Verordnung der BMASGPK, mit der für das Jahr 2026 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden (Fachkräfteverordnung 2026)

Bundesweit 64 Mangelberufe

Kann ein längerfristiger Arbeitskräftebedarf aus dem verfügbaren Arbeitskräftepotenzial im Inland nicht abgedeckt werden, hat die BMASGPK gemäß § 13 AuslBG durch Verordnung für das folgende Kalenderjahr Mangelberufe festzulegen, in denen Ausländer als Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG zugelassen werden können. Als Mangelberufe kommen Berufe in Betracht, für die bundesweit oder in bestimmten Bundesländern pro gemeldeter offener Stelle höchstens 1,5 Arbeitsuchende vorgemerkt sind. Berufe mit einer Stellenandrangsziffer bis zu 1,8 können berücksichtigt werden, wenn weitere objektivierbare Mangelindikatoren, insbesondere eine erhöhte Ausbildungsaktivität der Betriebe, festgestellt werden oder der betreffende Beschäftigungszweig eine überdurchschnittlich steigende Lohnentwicklung aufweist. Mit der Fachkräfteverordnung 2026 wurden nun auf Basis der ermittelten Stellenandrangsziffern jene Mangelberufe festgelegt, in denen Arbeitskräfte aus Drittstaaten im Jahr 2026 bundesweit oder für bestimmte Bundesländer Rot-Weiß-Rot - Karten als Fachkräfte erhalten können.

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