Der Beitrag geht primär der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines begünstigten Behinderten vom Arbeitgeber ausgesprochen werden darf. Der Kündigungsschutz begünstigter Behinderter soll nicht zu einer Unkündbarkeit führen, sondern jedenfalls nicht weiter gehen als bei einem BR-Mitglied. Falls bei Dauerkrankenständen im Verfahren ein baldiger Wiederantritt der Arbeit angekündigt und daher der Antrag zurückgezogen wird, kann der Antrag neuerlich eingebracht werden, wenn die Ankündigung nicht eingehalten wird. Der Antrag bewirkt, dass der Antragsgegner über den allfälligen Wiederantritt der Arbeit im Verfahren informieren wird.

