Seit dem "Arbeitnehmer-Angleichungspaket" 2017, im Rahmen dessen auch die Kündigungsregelungen für Arbeiter an jene von Angestellten angeglichen wurden, gab es in der Praxis eine große Rechtsunsicherheit bzgl der einzuhaltenden Kündigungsbestimmungen. Rückwirkend mit 1. 7. 2025 soll nun im Zuge einer erneuten Novelle des § 1159 ABGB Rechtssicherheit geschaffen werden.1 In der Folge werden die umgesetzten Änderungen und deren Auswirkungen für die Praxis analysiert.

