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EStG: Feiertagsarbeitsentgelt, Überstundenzuschläge ua - Initiativantrag

Neue VorschriftenSteuerrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6980/8/2026 Heft 6980 v. 9.1.2026

Initiativantrag 16. 12. 2025, 666/A BlgNR 28. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden soll

1. Überblick

Der in einer Sondersitzung des Nationalrates am 16. 12. 2025 eingebrachte Initiativantrag der Regierungsparteien sieht neben einer Neuregelung für die Steuerbegünstigung von Überstundenzuschlägen für das Jahr 2026 die gesetzliche Klarstellung vor, dass das Feiertagsarbeitsentgelt mit Wirkung ab 1. 1. 2026 dauerhaft steuerfrei ist. Diese Steuerbefreiung war aufgrund eines Urteils des BFG aus dem Jahr 2024 ausgeschlossen. Zuletzt wird noch die Möglichkeit zur Umwandlung virtueller Unternehmensanteile in Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen um ein Jahr verlängert.

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