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Änderung der Fahrtkostenersatzverordnung ab 2026 - BGBl

Neue VorschriftenSteuerrechtBearbeiterin: Sabine SadloARD 6980/9/2026 Heft 6980 v. 9.1.2026

BGBl II 2025/299, ausgegeben am 17. 12. 2025

Verordnung des BMF, mit der die Verordnung über die pauschale Berücksichtigung von Aufwendungen aus der beruflichen Nutzung von Massenbeförderungsmitteln (Fahrtkostenersatzverordnung) geändert wird

1. Überblick

Im Rahmen des am 10. 12. 2025 im Nationalrat beschlossenen Abgabenänderungsgesetzes 2025, BGBl I 2025/97, ARD 6980/7/2026, soll eine Überförderung der nicht steuerbaren pauschalen Berücksichtigung von Fahrtkosten im Zusammenhang mit Massenbeförderungsmitteln verhindert werden. Daher wird die Rechtslage für Dienstreisen (nichtsteuerbarer Kostenersatz) und berufliche Fahrten (Werbungskosten) mit privat gekauften Fahrkarten/Öffi-Tickets ab dem 1. 1. 2026 wie folgt wieder geändert:

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