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BFG: Doppelte Haushaltsführung bei bloßem Mitbewohnen des Schwiegerelternhauses?

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Sabine SadloARD 6979/16/2025 Heft 6979 v. 17.12.2025

EStG 1988: § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 1 und Z 2 lit a und e

Pendlerverordnung: § 4

Nach Ansicht des BFG ist auch nach der Rechtslage ab 2024 das Fehlen eines "eigenen Hausstands" am (Familien-)Wohnsitz im Heimatort kein absolutes Hindernis für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung. Denn die für Pendlerpauschale und Familienheimfahrten seit 2014 in § 4 Pendlerverordnung vorgesehene einengende Definition des Familienwohnsitzes bzw des eigenen Hausstands ist nur für diese Fahrtkosten bedeutend, und nicht auch für den gleichlautend von der Rechtsprechung vor Inkrafttreten der Pendlerverordnung verwendeten Begriff betreffend allgemeine Kosten der doppelten Haushaltsführung anwendbar. Das Erfordernis eines "eigenen Hausstands" für die Anerkennung der Pendlerpauschale und Familienheimfahrten gilt laut BFG allerdings nicht nur für alleinstehende Steuerpflichtige, sondern auch für Steuerpflichtige im Familienverbund, weshalb bei einem bloßen Mitbewohnen die Fahrtkosten vom Beschäftigungsort zum (Familien-)Wohnsitz steuerlich nicht berücksichtigt werden können.

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