vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ludvik/Stiller, Gewerberechtliche Qualifikation konzerninterner Arbeitskräfteüberlassungen, ASoK 2025, 360

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6978/15/2025 Heft 6978 v. 11.12.2025

Im aktuellen Erkenntnis Ro 2024/11/0002 (= ARD 6955/6/2025) sprach der VwGH aus, dass auch rein virtuelle Überlassungen in Drittstaaten bewilligungspflichtig sind. Indem der VwGH bei virtuellen (grenzüberschreitenden) Strukturen eine Arbeitskräfteüberlassung erkennt und daran wesentliche Rechtsfolgen (zB empfindliche Verwaltungsstrafen) knüpft, stellt sich auch bei virtuellen, grenzüberschreitenden Personalstrukturen die Frage, wie es um die Einhaltung der gewerberechtlichen Bestimmungen nach § 135 GewO steht. Fraglich ist, ob konzerninterne virtuelle Arbeitskräfteüberlassungen als reglementiertes Gewerbe nach § 135 Abs 1 GewO zu qualifizieren sind, diese unter das Konzernprivileg des § 135 Abs 2 Z 4 GewO als spezielles Nebenrecht fallen, und welche systematischen Bezüge zu den allgemeinen Nebenrechten des § 32 GewO bestehen. Das entscheidet über die praktischen Gestaltungsmöglichkeiten und Compliance-Anforderungen moderner Konzernstrukturen. Die Autoren kommen zusammengefasst zum Ergebnis, dass § 135 Abs 2 GewO spezielle Nebenrechte statuiert, die ein abgeschlossenes Regelungsregime darstellen und die allgemeinen Nebenrechte des § 32 GewO vollständig verdrängen. Das Konzernprivileg des § 135 Abs 2 Z 4 GewO lasse unter Bezugnahme auf das Abgrenzungsmerkmal des Betriebszwecks konzerninterne Überlassungen - auch in virtuellen Strukturen - nicht in der Form eines reglementierten oder freien Gewerbes zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte