HVertrG: § 16 Abs 1, § 22 Abs 1
OGH 12. 8. 2025, 8 ObA 17/25w
Dem selbstständigen Handelsvertreter steht nach § 16 Abs 1 HVertrG 1993 ein klagbarer Anspruch auf Vorlage einer Abrechnung durch Mitteilung eines Buchauszugs mit nachfolgender Konkretisierung des Leistungsbegehrens in Form einer Stufenklage nach Art XLII EGZPO zu; wobei er zwischen diesem Klagerecht und einem außerstreitigen Anspruch nach [nunmehr] § 16 Abs 2 bis 5 HVertrG 1993 wählen kann. Der Anspruch steht ihm zusätzlich zum und neben dem Rechnungslegungsanspruch zur Nachprüfung des Betrags der ihm zustehenden Provision zu; dies dient dem Zweck, dem Handelsvertreter die Möglichkeit zu verschaffen, Klarheit über seine Provisionsansprüche zu gewinnen und die vom Unternehmer erteilte Abrechnung zu überprüfen.

