Arbeitgeber verarbeiten eine Vielzahl personenbezogener Daten - vom Bewerbungsprozess über die laufende Personaladministration bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Der erste Teil dieses Beitrags (ARD 6975/6/2025) widmete sich ua dem Datenbegriff und den Grundlagen der Verarbeitung, den Informationspflichten des Arbeitgebers sowie den Arbeitnehmerdaten im Bewerbungsverfahren, im laufenden Arbeitsverhältnis und bei Beendigung des Dienstverhältnisses. Der zweite und letzte Teil gibt nun einen Überblick zu den Ansprüchen und Rechten der Arbeitnehmer, der Beschwerde bei der Datenschutzbehörde und zum Vorgehen bei Datenverletzungen (Data Breaches).

