BGBl I 2025/79, ausgegeben am 3. 11. 2025
Bundesgesetz, mit dem das EStG 1988 geändert wird
1. Erhöhung November 2025 bis Dezember 2026
Die Änderung des EStG 1988 sieht eine vorübergehende Erhöhung des Investitionsfreibetrags (IFB) für Unternehmen vor. Durch die Befristung (November 2025 bis Dezember 2026) der Maßnahme sollen Investitionen vorgezogen und Anreize, insbesondere für die ökologische Transformation, gesetzt werden.

