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Kühteubl/Reichel, Mitarbeiterbeteiligung im internationalen Konzern, ZAS 2025/40

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6973/17/2025 Heft 6973 v. 5.11.2025

In internationalen Konzernen ist die Teilnahme an einem stock option plan (oder ähnlichen Systemen) für höherrangige Arbeitnehmer mittlerweile Standard. In der Praxis lassen sich meist zwei Konstruktionen unterscheiden: So kann bereits im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Teilnahme an einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm vereinbart werden. Die Gewährung von Aktienoptionen wird aber des Öfteren auch außerhalb des Arbeitsvertrags direkt mit der Konzernmutter vereinbart. Die Autoren führen aus, dass im zweiten Fall nach der deutschen Rechtsprechung der Vertrag rechtlich selbstständig neben dem Arbeitsvertrag mit der Tochtergesellschaft steht. Ansprüche aus diesem Vertrag können grundsätzlich nur gegenüber der Konzernmutter geltend gemacht werden und fallen nicht in den Anwendungsbereich der arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen der Rom-I-VO oder EuGVVO. Dies ist nach Ansicht der Autoren auch konsequent. Für Arbeitnehmer bedeute dies aber, dass sie sich außerhalb des arbeitsrechtlichen Schutzregimes bewegen und ihre Ansprüche gegenüber der Konzernmutter nach allgemeinem Vertragsrecht und an deren Gerichtsständen geltend machen müssen. Anderes würde gelten, wenn die österreichische Gesellschaft sich verpflichtet, für die Gewährung der Optionen durch die Konzernmutter einstehen zu wollen. In diesem Fall könnte sie bei Nichtleistung der Konzernmutter gegenüber dem Arbeitnehmer allenfalls schadenersatzpflichtig werden.

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