vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auslegung eines Sozialplans hinsichtlich des Anwendungsbereiches

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6972/8/2025 Heft 6972 v. 29.10.2025

ArbVG: § 97 Abs 1 Z 4, § 109 Abs 3

OGH 26. 8. 2025, 9 ObA 44/25y

Der Betriebsausschuss des Unternehmens und die Arbeitgeberin vereinbarten einen Sozialplan. Aus der Präambel des Sozialplans geht hervor, dass dieser den Ausgleich bzw die Milderung allfällig auftretender sozialer Härten bezweckt, die im Zuge der Restrukturierung und Neuorganisation des Werkes entstehen können. Weiters heißt es, dass der Sozialplan die Absenkung des Personalstandes von 1.904 Stammmitarbeitern per 31. 12. 2020 auf einen Zielstand von 1.250 Beschäftigten zuzüglich 150 Beschäftigten in einer noch zu errichtenden Forschungs GmbH, sowie Lehrlingen nach bedarfsbezogenen Ausbildungskriterien zum 31. 5.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte