AngG: § 27 Z 1, § 27 Z 4
OLG Wien 18. 7. 2025, 9 Ra 24/25b
Die Klägerin arbeitete in der Zahnarztpraxis der beklagten Arbeitgeberin als zahnärztliche Assistentin in Ausbildung. Sie führte entsprechend den Vorgaben ihrer Arbeitgeberin keine eigenständigen Behandlungen ohne anwesenden Zahnarzt durch. Neben der Arbeitgeberin der Klägerin arbeiteten noch andere Zahnärzte (ua DDr. W***) in der Praxis. Manchmal arbeitete die Klägerin auch bei DDr. W***, dessen Weisungen sie dann unterstand.

