Durch das Inkrafttreten der 14. und 15. Novelle zur FinanzOnline-Verordnung 2006 (vgl BGBl II 2024/325 vom 27. 11. 2024 und BGBl II 2025/190 vom 29. 8. 2025) gelten seit diesem Herbst neue rechtliche Vorgaben für die elektronische Zustellung und den sicheren Zugang zu FinanzOnline. Unternehmen, die eine Umsatzsteuererklärung einzureichen haben, nehmen ab 1. 9. 2025 verpflichtend an der elektronischen Zustellung über FinanzOnline teil. Und für alle Nutzer - für Privatpersonen wie auch für Unternehmen - wird ab 1. 10. 2025 die 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) beim Login verpflichtend.

